Erbeinsetzung / Legate / Trauerspenden
Trauerspenden
Ein Trauerfall kann Anlass sein, auf Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen, anstelle von Blumen und Kränzen, den Tierschutzverein zu berücksichtigen. Auch die Kollekte bei einer kirchlichen Abdankung kann zugunsten des Vereins gespendet werden. Erbeinsetzung / Legate
Vielleicht möchten Sie den Tierschutzverein über Ihr Leben hinaus unterstützen, sei dies mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis. Erbschaft Werden im Testament Begünstigte mit einem bestimmten Anteil am Nachlass bedacht, so sind die Begünstigten Erben. Vermächtnis Werden im Testament Begünstigte mit einer Sache, einem Betrag oder einem anderen Vermögenswert bedacht, so erhalten die Begünstigten ein Vermächtnis. Mit einem Testament schaffen Sie Gewissheit, dass Ihr Nachlass dereinst Ihrem Willen gemäss verwendet wird. Damit das Testament gültig ist, müssen gewisse gesetzliche Vorgaben und Formen eingehalten werden. Es empfiehlt sich daher, sich vorgängig beraten zu lassen. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau RA Angela Schweiter, Präsidentin des Stiftungsrats der Stiftung Tierschutz Uster und Umgebung und Mitglied des Tierschutzvereins Uster und Umgebung wenden. Telefon: 043 499 98 82 E-Mail: ra@aschweiter.ch |
Kontakt
Tierschutzverein Uster und Umgebung Dr. med. vet. Rico Hauser Sunnetalstrasse 23, 8117 Fällanden mail@tierschutz-uster.ch Spendenkonto: 80-49484-5 Tierschutzverein Uster und Umgebung, 8610 Uster |